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   VG Leipzig, 03.05.1994 - 2 K 2539/93   

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https://dejure.org/1994,9073
VG Leipzig, 03.05.1994 - 2 K 2539/93 (https://dejure.org/1994,9073)
VG Leipzig, Entscheidung vom 03.05.1994 - 2 K 2539/93 (https://dejure.org/1994,9073)
VG Leipzig, Entscheidung vom 03. Mai 1994 - 2 K 2539/93 (https://dejure.org/1994,9073)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Investitionsvorrangbescheides; Investitionsvorrangbescheids zum Zwecke der Errichtung eines Reiterhofes mit Pension; Eventueller Einwendungsausschluss nach dem Investitionsvorranggesetz als verwaltungsgerichtliches Zulässigkeitshindernis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InVorG § 5 Abs. 2, § 4
    Präklusion von "Vorbringen gegen das beabsichtigte Vorhaben"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VG Leipzig, 03.05.1994 - 2 K 2539/93
    Ferner ist die Anordnung einer Präklusion von Verfassungs wegen nur dann unbedenklich, wenn es dem Betroffenen möglich war, durch fristgemäße Einwendungen seine formellen oder materiellen Rechtsstellungen in Bezug auf das Investitionsvorhaben zu wahren (vgl. BVerfGE 61, 82 (113 f)) Bezüglich des Vorbringens gegen das beabsichtigte Vorhaben in dem oben dargelegten Sinn ist dies deswegen zu bejahen, weil die 2-Wochen-Frist des § 5 Abs. 2 InVorG erst mit Zugang des Vorhabensplans und der Mitteilung nach Abs. 1 beginnt.
  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Auszug aus VG Leipzig, 03.05.1994 - 2 K 2539/93
    Zu diesem Ergebnis gelangt die Kammer aufgrund einer im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen Investitionsvorrangbescheid gebotenen umfassenden Sach- und Rechtsprüfung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 12.01.1993, 1 BvR 1474/92, VIZ 1993, 111 ).
  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 66.79

    Wasserstraßen - Planfeststellungsverfahren - Einwendungsfrist - Versäumung -

    Auszug aus VG Leipzig, 03.05.1994 - 2 K 2539/93
    Ein eventueller Einwendungsausschluß gem. § 5 Abs. 2 des Gesetzes über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz (Investitionsvorranggesetz - InVorG -) vom 14.07.1992 (BGBl. I S. 1268) steht der Antragsbefugnis bereits deswegen nicht entgegen, weil allein im Rahmen eines zulässigen Antrags von den Verwaltungsgerichten geprüft werden kann, ob die Behörden die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Eintritt einer Präklusion im Einzelfall zutreffend angenommen haben (vgl. hierzu BVerwGE 66, 99 (107); Kopp, VwGO , 9. Aufl. 1992, § 42 Rn. 102 m.w.N.).
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